Sachbearbeiter/in (w/m/d) Service Straßenverkehrsbehörde beim Mobilitäts- und Tiefbauamt

  • Publizierung bis: 12.08.2026
Sachbearbeiter/in (w/m/d) Service Straßenverkehrsbehörde beim Mobilitäts- und Tiefbauamt, 1. Bild

Standort des Arbeitsplatzes: Mina-Rees-Straße 10, 64295 Darmstadt 

Sie sind auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung und wünschen sich gleichzeitig einen sicheren Arbeitsplatz mit einer familienbewussten Personalpolitik? Dann sind Sie bei uns richtig! Zur Verstärkung unseres Teams mit 11 Mitarbeiter/innen bieten wir Ihnen folgende Stelle:



Unser Angebot:

  • Status                      Tarifbeschäftigte/r
  • Eintritt                       sofort
  • Dauer                       unbefristet
  • Arbeitszeit                Teilzeit (19,5 Std./Wo.)
  • Bezahlung                EG 5 TVöD
  • (Brutto-)Gehalt         1.562,04 € bis 1.891,66 € (je nach Berufserfahrung) 
  • Monatsgehälter        12,85 (inkl. Jahressonderzahlung)
  • Bewerbungsfrist       12. August 2026, Kennziffer 2/169 (bitte angeben)


Die Straßenverkehrsbehörde prüft und überwacht Verkehrszeichen und -einrichtungen im Rahmen der durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) auferlegten Verpflichtungen. Sie ordnet u. a. verkehrliche Beschränkungen, Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen an. Die Straßenverkehrsbehörde erteilt Erlaubnisse und Genehmigungen nach der StVO.

Ihre Aufgaben:

  • Ausfertigung von Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen, vorwiegend Terminsachen, z. B. Fußgängerbereich, Baustellen, Straßenfeste und sonstige Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

  • Auskunftserteilung über Verfahrensvorgänge (Sachstandsmitteilungen) gegenüber Polizei, Behörden, dem zuständigen Dezernatsbüro und Bürger/innen 

  • Erstellen von Annahmeanordnungen und Gebührenanforderungen

  • allgemeine Verwaltungstätigkeiten

  •  Fertigung von Schreiben nach Vorgaben

Ihre Qualifikation:

  • eine abgeschlossene einschlägige dreijährige Verwaltungsausbildung (z. B. Verwaltungsfachangestellte/r oder Fachangestellte/r für Bürokommunikation) oder eine vergleichbare Qualifikation     

  • fundierte MS-Office-Kenntnisse

  • Fähigkeit zum selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten 

  • Teamfähigkeit sowie persönliches und fachliches Engagement

  • freundliches und sicheres Auftreten gegenüber Bürgerinnen/Bürgern und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern

  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. auf dem Sprachniveau C1/C2)

  • Belastbarkeit und Organisationsfähigkeit

  • gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit

  • Bildschirmtauglichkeit

     

    Wünschenswert sind darüber hinaus:

     

  • gute EDV-Kenntnisse in der Finanzsoftware newsystem kommunal (NSK) und im Rechnungsworkflow (RWF)

  • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung

  • Verwaltungserfahrung

Gute Gründe, bei uns zu arbeiten:

Sichere Beschäftigung, faire Bezahlung nach Tarif und eine gute Work Life Balance plus viele weitere Benefits, die Sie entdecken können. Mehr dazu finden Sie hier: https://www.darmstadt.de/13gruende.

 

Näheres über uns als Arbeitgeberin und über die bei uns geltenden Tarifverträge erfahren Sie unter www.darmstadt.de/rathaus/karriere

Nähere Auskünfte zu den Aufgaben der Stelle erteilt Herr Völkel, Sachgebietsleitung Straßenverkehrsbehörde, Tel.: 06151 13-2280. 

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter/innen und begrüßt deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren kulturellen und sozialen Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber/innen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Um den Anteil von Frauen in diesem Bereich zu erhöhen, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.

Helfen Sie mit Organisationsgeschick und Zuverlässigkeit bei unseren großen Aufgaben im Mobilitäts- und Tiefbauamt mit.

 

❗️ Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen ein (Anschreiben, Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und Nachweise). Unvollständige Bewerbungen können im weiteren Auswahlverfahren im Zweifel nicht berücksichtigt werden.